Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung in Niedersachsen und der Allgemeinverfügung des LK Verden, ist der Zutritt bzw. die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, derzeit nur noch unter Berücksichtigung der 3G-Regelung gestattet.

 

Getestet (Bescheinigung erforderlich)

Geltungsdauer von PCR-Tests 48 Stunden, sonst 24 Stunden.

 

Geimpft (Bescheinigung erforderlich)

14 Tage nach der zweiten Impfung.

 

Genesen (Bescheinigung erforderlich)

Mit Ärztlicher Bescheinigung.

Ausnahmen

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die durch ein schulisches Schutzkonzept regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden (Bescheinigung erforderlich).

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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