Was sind orthopädische Maßschuhe?
Es handelt sich bei diesen Schuhen um mechanische Hilfsmittel bei Funktionsstörungen des Bewegungsapparates, wenn der notwendige Behinderungsausgleich des Fußes nicht mit Konfektionsschuhen, eventuellen orthopädischen Einlagen oder anderen Hilfsmitteln bewerkstelligt werden kann. Solche Schuhe dienen auch der Rehabilitation bei pathologischem Zustand. Die Schuhe können vom Orthopäden verordnet werden und werden in der Werkstatt des Orthopädieschuhmachers individuell für den jeweiligen Patienten angefertigt, ebenso wie der dafür benötigte Leisten. Sämtliche schuh- und orthopädietechnischen Elemente, die für Sie als künftigem Träger nötig sind, werden in den Schuh mit eingearbeitet. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird die Kosten dafür sogar Ihre Krankenkasse übernehmen. Wir verwenden nur hautverträgliche Materialien, die dermatologisch getestet und auf dem neusten Stand der Technik sind.
Übrigens müssen die maßgefertigten Schuhe nicht altbacken aussehen. Die heutigen Orthopädieschuhe werden an gängige modische Vorstellungen angepasst.
Die handgefertigten Schuhe werden beispielsweise eingesetzt, um Beinlängendifferenzen auszugleichen. Auch bei stärkeren Fußdeformationen wie z.B. Klumpfuß und bei Diabetes kommen sie zum Einsatz. Sie wirken als stoßdämpfende Maßnahme, als Stabilisierung im Sohlenbereich, als Abrollhilfe und zur Verbesserung des Lotaufbaus.
Die Indikation richtet sich ganz nach dem individuellen Befund und dem therapeutischen Ziel. Die Schuhe sind dann notwendig, wenn mit anderen Mitteln, wie etwa Physiotherapie oder einer Operation, nicht mehr viel für den Patienten erreicht werden kann.
Die Anfertigung erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Der Arzt wird sich hierzu mit dem Orthopädieschuhmacher besprechen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Beratung für Sie als Patient. Unbedingt nötig für den Erfolg ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Orthopädieschuhmacher, Arzt und Patient. Für handgefertigte Schuhe gilt dies in besonderem Maß.
Orthopädische Maßschuhe dienen nicht nur einem Behinderungsausgleich oder der Behandlung einer Fehlstellung bzw. Krankheit, sondern sie ersetzen teilweise einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Das sind Gegenstände, die zur normalen Lebensführung gehören. Die Kosten dafür darf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen. Deshalb werden Versicherte mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligt.
Mögliche Eigenanteile:
76,00 € für Straßenschuhe
40,00 € für Hausschuhe
Zusätzlich fällt eine Rezeptgebühr von mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € an.
Der Gesetzgeber legt fest, wie viel Schuhe mindestens von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt werden müssen. Auch die Nutzungsdauer wird vom Gesetzgeber bestimmt.
Ist der Anspruch auf eine orthopädische Schuhversorgung mit entsprechender Indikation geklärt, wird mit der Versorgung von 3 Paar Maßschuhen im Rahmen der Erstversorgung begonnen. Das ist dann Ihre Grundausstattung.
Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf 2 Paar Straßenschuhe und 1 Paar Hausschuhe. Straßenschuhe dürfen nach 2 Jahren und Hausschuhe nach 4 Jahren ersetzt werden. Bei einer Erstversorgung müssen die Maßschuhe 4 Wochen getestet werden bevor eine weitere Versorgung genehmigt wird.
Beispiel
1. Verordnung, 1 Paar orthpädische Straßenschuhe, geliefert am 12.04.2018 (vier Wochen Probephase)
2. Verordnung, 1 Paar orthpädische Hausschuhe, geliefert am 16.06.2018
3. Verordnung, 1 Paar orthpädische Straßenschuhe, geliefert am 13.8.2018
In diesem Beispiel darf der Versicherte ab dem 12.04.2020 1 Paar Straßenschuhe bekommen. Die Straßenschuhe vom 12.04.2018 werden damit ersetzt. Zusätzlich darf er ab dem 13.08.2020 ein weiteres Paar Straßenschuhe bekommen. Hier wird dann das Paar Straßenschuhe vom 13.08.2018 ersetzt.
Die Hausschuhe dürfen ab dem 16.06.2022 ersetzt werden.
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