Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Rahmenbedingungen für die Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln derzeit nicht verändert haben. Es besteht mitunter eine Verwirrung bezüglich der gültigen Rezeptformen, da elektronische Rezepte (eRezepte) für Arzneimittel bereits Eingang in die Praxis gefunden haben.
eRezept erst ab 2027
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eRezepte für orthopädische Hilfsmittel laut gesetzlicher Vorgabe erst ab dem Jahr 2027 eingeführt werden. Bis dahin sind Verordnungen für Hilfsmittel, die Sie bei uns einlösen möchten, weiterhin im bekannten Format, dem Muster 16 in Papierform, erforderlich.
Für die korrekte und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Hilfsmittelanforderungen bitten wir Sie, weiterhin darauf zu achten, dass die Verordnungen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Papierform ausgestellt werden.
Der richtige Verordnungstext
Nutzen Sie unseren individuellen Verordnungsvorschlag für Ihren Arzt, damit Sie das richte Hilfsmittel bekommen. Dieser wird von uns nach einer sorgfältigen Analyse und Befundung für Sie erstellt. Viele Ärzte kennen den Verordnungsvorschlag schon und verlassen sich gerne auf unsere Expertise.
Falls Sie Fragen zum richtigen Verordnungstext haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, steht Ihnen unser kompetentes Team von Horstmann Orthopädie-Schuhtechnik gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen, die erforderlichen Schritte unkompliziert und schnell zu erledigen.
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Versorgung mit qualitativ hochwertigen orthopädischen Hilfsmitteln zu unterstützen und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Horstmann Orthopädie-Schuhtechnik